Beschluss vom Landgericht Köln - 13 S 368/07

Tenor

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen.

Der Berufungsklägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen 2 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.


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