Urteil vom Landgericht Köln - 29 S 140/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 1.7.2009 – 23 C 604/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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