Urteil vom Landgericht Köln - 6 S 282/10

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 25.10.2010 - 142 C 153/10 - wird zurückgewiesen

 

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung Höhe von 2.600,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 

Die Revision wird zugelassen.


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