Urteil vom Landgericht Köln - 30 O 101/12

Tenor

Die Beklagte wird zur Zahlung von 10.653,32 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. Oktober 2011 Zug-um-Zug gegen Übertragung der Rechte des Klägers aus der treuhänderisch von der Q mbH, Hamburg, gehaltenen Beteiligung an der P GmbH & Co. KG sowie zur Zahlung von 1.275,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 03. Mai 2012 verurteilt.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte die Beklagte mit der Annahme der auf den Kläger entfallenden Rechte aus der treuhänderisch von der Q mbH, Hamburg, gehaltenen Beteiligung an der P GmbH & Co. KG im Nennwert von 15.000,00 US $ in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 90% und dem Kläger zu 10% auferlegt.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar,

für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Im Übrigen wird dem Kläger nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 24 U 151/16
27. April 2017
24 U 151/16 27. April 2017

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