Urteil vom Landgericht Köln - 26 O 308/12

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.172,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 8.9.2011 zu bezahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten in Höhe von 651,80€ zu bezahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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