Anerkenntnisurteil vom Landgericht Köln - 23 O 20/12

Tenor

Die Beklagte wird ihrem Anerkenntnis gemäß verurteilt, an die Klägerin 12.370,31 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird ihrem Anerkenntnis gemäß verurteilt, an die Klägerin weitere 958,19 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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