Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 466/14

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft an der Geschäftsführung zu vollstrecken ist und insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,

zu unterlassen,

das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

       (Es folgt eine Bilddarstellung)

wenn dies geschieht wie in der „C.“ vom 24.07.2014 auf Seite 10 und/oder wie in dem Beitrag „Schwanger oder nicht? K kugelt sich vor die Kamera“ unter http://www.anonym-kugelt-sich-vor-die-kamera vom 23.07.2014.

2.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 7.500 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 14.4.2015 zu zahlen.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 88 % und die Klägerin zu 12 %.

4.       Dieses Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- EUR und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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