Urteil vom Landgericht Köln - 22 O 366/14

Tenor

  Die Klage wird abgewiesen.

                            Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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