Beschluss vom Landgericht Köln - 39 T 21/16

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Verfügungsklägers vom 13.11.2015 wird die Streitwertbestimmung des Amtsgerichts Köln vom 11.06.2015 aufgehoben und der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren auf

bis zu 500.000 €

festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen.


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