Urteil vom Landgericht Köln - 15 O 433/15

Tenor

Es wird festgestellt, dass die zwischen den Parteien am 24.02.2006 geschlossenen Darlehensverträge Nr. ####60 und Nr. ####57 über einen Nettodarlehensbetrag von 80.000,00 EUR und 123.000,00 EUR durch den Widerruf vom 26.05.2015 zum 27.05.2016 beendet sind und sich in je ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt haben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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