Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 107/15

Tenor

1.       Der Antrag vom 14.07.2016 in der Fassung vom 08.09.2016 auf Aufhebung der durch das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.06.2015 (Az. 28 O 107/15) verkündeten einstweiligen Verfügung und Abänderung der Kostenentscheidung zulasten der Aufhebungsbeklagten wird zurückgewiesen.

2.       Die Kosten des Aufhebungsverfahrens werden dem Aufhebungskläger auferlegt.

3.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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