Urteil vom Landgericht Köln - 13 S 343/17

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 09.08.2017, 269 C 71/17 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin über den erstinstanzlich zugesprochenen Betrag hinaus weitere 531,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2016 sowie weitere außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 70,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 8% und die Beklagte zu 92%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 20% und die Beklagte zu 80%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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