Urteil vom Landgericht Köln - 84 O 96/20

Tenor

Die einstweilige Verfügung der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 09.06.2020 (84 O 96/20) in Form des Berichtigungsbeschlusses vom 16.06.2020 wird aufgehoben und der auf ihn gerichtete Antrag vom 05.06.2020 zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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