Urteil vom Landgericht Köln - 91 O 12/20

Tenor

Die Beschlüsse der Hauptversammlung der Beklagten vom 25.08.2020

-          zu Tagesordnungspunkt 2, durch den dem Mitglied des Vorstands, N , für das Geschäftsjahr 01.01.2019 bis 31.12.2019 Entlastung erteilt wurde,

-          zu Tagesordnungspunkt 3, durch den den Mitgliedern des Aufsichtsrats, Prof. Dr. N1 , I und E für das Geschäftsjahr 01.01.2019 bis 31.12.2019 Entlastung erteilt wurde,

-          zu Tagesordnungspunkt 4, durch den Prof. Dr. N1 , I und E für die nächste Amtsperiode bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt wurden,

-          zu Tagesordnungspunkt 5, durch den Herr L zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 01.01.2019 bis 31.12.2019 gewählt wurde,

werden für nichtig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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