Urteil vom Landgericht Köln - 12 O 205/22

Tenor

1.               Die Beklagte wird verurteilt, 8.482,88 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.05.0000an den Kläger zu 1) zu zahlen.

2.               Die Beklagte wird verurteilt, 7.496,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.05.0000 an die Klägerin zu 2) zu zahlen.

3.               Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger weitere 1.134,55 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.08.0000 zu zahlen.

4.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5.              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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