Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Landgericht Köln - 14 O 404/21

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, die nachfolgend wiedergegebenen Lichtbilder

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ohne Zustimmung des Klägers zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder Vervielfältigungen dieses Lichtbildes ohne Zustimmung des Klägers öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wenn geschehen wie auf der Plattform www.f.de geschehen und in Anlage K1 wiedergegeben:

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2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2021 zu zahlen.

3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 300,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2021 zu zahlen.

4. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten außergerichtlicher Rechtsvertretung durch Zahlung an Rechtsanwalt P G H, T-Straße 00, 00000 E in Höhe von 2.510,42 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem freizustellen Zug-um-Zug gegen Rechnungsstellung für die Abmahnungen durch den Kläger.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

7. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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