Urteil vom Landgericht Köln - 12 O 138/22

Tenor

1.                   Die Klage wird abgewiesen.

2.                   Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.                   Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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