Beschluss vom Landgericht Köln - 2 O 183/23

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06.12.2023 – Az. 2 O 183/23– in der Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 22.12.2023 wird zurückgewiesen.


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