Beschluss vom Landgericht Köln - 13 T 9/24

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 06.12.2023 (75 IN 486/17) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Schuldner zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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