Urteil vom Landgericht Köln - 29 S 121/21

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 2. und 3. gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 07.06.2021, 27 C 149/19, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten zu 2. und 3., mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention, die die Streithelfer zu tragen haben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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