Urteil vom Landgericht Köln - 84 O 11/25

Tenor

Unter Aufhebung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln (Az. 33 O 24/25) vom 15.01.2025 wird der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet


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