Urteil vom Landgericht Krefeld - 3 O 41/07

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 50.736,96 nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 11. Juni 2002 zu zahlen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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