Beschluss vom Landgericht Krefeld - 7 T 23/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 19.01.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 22.12.2010 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 87,22 € (erwartete Zahlung bei Aufnahme in das Verteilungsverzeichnis, vgl. Bl. 196 GA).


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