Beschluss vom Landgericht Krefeld - 7 T 155/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 06.11.2012 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert wird auf 238,-- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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