Urteil vom Landgericht Krefeld - 3 O 234/12

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.497,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2011 sowie weitere 459,40 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu 85 % und die Klägerin zu 15 % zu tragen. Die durch die Verweisung des Rechtsstreits vom Amtsgericht Kempen an das Landgericht Krefeld entstandenen Kosten hat die Klägerin allein zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.


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