Urteil vom Landgericht Mönchengladbach - 5 S 55/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 19. Mai 2011 (Az. 6 C 535/10) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger durch Zahlung von 410,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05. Mai 2010 an die Firma, von seinen Verbindlichkeiten freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanzen tragen der Kläger zu 39 % und die Beklagte zu 61 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Berufungswert: 628,97 €


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