Endurteil vom Landgericht München II - 3 HK O 1918/22
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr für das Produkt „Covidgum Antiviraler Kaugummi“ zu werben:
1. Mit der Bezeichnung:
„Covidgum“,
jeweils sofern dies geschieht, wie in Anlage K 4 bis Anlage K 9 wiedergegeben;
2. „In einer Fallreihe von Heilversuchen mit infizierten Patienten in einer akkreditierten deutschen Forschungseinrichtung wurde unter kontrollierten Bedingungen die Ausatemluft vor und nach 15 Minuten Kauen von COVIDGUM über einen Zeitraum von drei Stunden hinsichtlich der Viruslast untersucht.
Bei allen Patienten sank die Viruslast hochsignifikant mit mindestens einer Stunde Effektzeit und einer Abnahme der Viruslast von über 90 % nach Verwendung von COVIDGUM. Bei der Hälfte der Patienten war sogar zu verschiedenen Messzeitpunkten nach dem Kauen keine Viruslast mehr nachweisbar.
Die Abnahme der Viruslast in der Ausatemluft hielt circa zwei Stunden an. Durch die Inaktivierung und Beseitigung der Viren kann das Risiko einer Infektionsübertragung, die über Tröpfchen beim Sprechen, Husten, Lachen oder Singen in die Luft abgegeben werden, deutlich verringert werden. COVIDGUM ist als Zusatzmaßnahme zu den bekannten Hygienemaßnahmen zu sehen und kann dazu beitragen, die Verbreitung von Infektionen über Aerosole einzudämmen“,
3. „Ansteckungsrisiko deutlich verringern“,
4. „Infektionsrisiko verringern“, jeweils wenn dies geschieht wie in Anlage K 4 wiedergegeben;
5. „Wieso heißt der Covidgum wie er heißt? Weil der Kaugummi speziell für die Bekämpfung von SARS-Cov-2-Viren entwickelt und auch darauf untersucht wurde“,
6. „Covidgum wurde nur gegen Covid-SARS-2 Viren getestet“,
7. „Reduktion der SARS-Cov-2-Viruslast“,
8. „Ist Covidgum auch bei mutierten Coronaviren geeignet? Ja! – Der Covidgum wurde auch gegen die Alpha- und Deltavarianten getestet“,
9. „Sicherheit
Wie wurde die Wirksamkeit des COVIDGUM getestet?
Am Institut für klinische Forschung Fr.(IKF), auch Studienzentrum für den Impfstoff von Biontech/Pfizer, wurde in einer Reihe von Versuchen an Patienten die mit SARS-VOC-2 infiziert waren, die Viruslast in der Atemluft vor und nach Kauen eines COVIDGUM untersucht.
Ziel war die Bestimmung der Viruslast SARS-COV-2 in der Ausatemluft bei an COVID-19 erkrankten Patienten vor und nach Kauen eines COVIDGUM.
Methodik: Vor Kauen eines COVIDGUM, nach 15 Minuten Kauen und Entsorgen des COVIDGUM, sowie 15 min, 30 min, 60 min, 90 min, 120 min und 180 min nach Entsorgen des COVIDGUM wurden folgende Messung durchgeführt: Patient*innen atmete in kontrolliertem Setup ein definiertes immer gleiches Volumen Ausatemluft in ein Lungenfunktionsgerät, dem ein immer frischer Luftpartikelfilter vorgeschaltet war. Aus diesem Luftpartikelfilter wurde dann jeweils mittels PCR-Test die jeweilige Viruslast SARS-COV-2 zu den jeweiligen Zeitpunkten gemessen.
Wo wurden die klinischen Untersuchungen durchgeführt?
Am Institut für klinische Forschung Frankfurt, IKF
Sind größere klinische Untersuchungen/Studien geplant?
Es ist bereits mehr in Planung und Beantragung; aufgrund der Dringlichkeit allerdings war es uns in der Kürze der Zeit noch nicht möglich größere Studien auf den Weg zu bringen“,
10. „Klinische Untersuchungen am Institut für klinische Forschung Fr.haben gezeigt, dass der COVIDGUM tatsächlich zu einer effektiven Reduktion der Viruslast im Mund-Rachen-Raum führen kann, ähnlich wie eine antivirale Mundspülung, nur eben mit einer länger anhaltenden Wirkung“,
11. „Virenlast Reduktion bis 99 %“, jeweils wenn dies geschieht wie in Anlage K 5 wiedergegeben;
12. „COVIDGUM setzt sich aus natürlichen, antiviralen Inhaltsstoffen zusammen, die das Ansteckungsrisiko mit spezifischen behüllten Viren deutlich verringern können“, wenn dies geschieht wie in Anlage K 6 wiedergegeben;
13. „mit dem Beitrag:
Das Problem
Corona und Mutanten
Weltweit sind Menschen viralen Infektionen ausgesetzt, die zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen können. Um die weitere Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, sind Schutzmaßnahmen unerlässlich. Die Corona-Schutzimpfung spielt dabei eine zentrale Rolle. Eine ursächliche Therapie der Betroffenen mit einem speziellen Medikament ist derzeit noch nicht möglich. Präventive Maßnahmen, die Ansteckungsgefahr und Erkrankungsintensität verringern, beschränken sich auf die allseits bekannten Hygienemaßnahmen (Abstand, Mund-Nasen-Schutz, Händehygiene, Husten- und Niesregeln, sowie Frischluftzufuhr). Das Coronavirus wird vor allem über eine Tröpfcheninfektion verbreitet.
Hauptansteckungsquelle für eine Corona-Infektion ist also der direkte Kontakt von Mensch zu Mensch über Tröpfchen, wie zum Beispiel beim Husten, Niesen, Atmen, Singen oder Sprechen. Dabei werden Aerosole ausgeschieden. Das Einhalten des Mindestabstandes in geschlossenen Räumen ist ggf. nicht mehr ausreichend, um eine Infektion zu verhindern. Masken tragen dazu bei, dass sich Viren nicht so stark ausbreiten. Allerdings bewirken auch Schutzmasken keinen sicheren Schutz. Zudem verringert sich der Schutzeffekt bei einer falschen Handhabung von Mundschutzmasken. Und auch Brillenträger haben dabei oft mit einer Nebenwirkung zu kämpfen: Kaum sitzt die Maske im Gesicht, beschlagen die Gläser.
Die Zusatzlösung
Viruslast an den Eintrittspforten verringern Gurgeln mit antiseptischen Lösungen gilt bereits in manchen Ländern als probates Mittel gegen Krankheiten. In Japan ist es eine verbreitete Hygienepraxis in der Erkältungssaison und kann als einfache Methode bei Ansteckung die Viruslast reduzieren und ggf. eine schwere Infektion verhindern. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene sagt: „Mundspülen und Gurgeln ist in – andere anzustecken ist out“. Wenn mit Substanzen gegurgelt wird, die zur Schleimhautdesinfektion geeignet sind, kommt es zu einer deutlichen Reduktion der Viruslast im Mund-Nasen-Rachenraum. Mundspüllösungen sind allerdings im Alltag oftmals unpraktisch, da man eine relativ große Region häufig benetzen muss, was u.a. dazu führen kann, dass die Schleimhäute gereizt werden. Auch für unterwegs ist das Anwenden von Mundspüllösungen eher unpraktisch, da die Entsorgung der Flüssigkeit nur in soliden Auffangbehältern durchführbar ist. Ein Kaugummi mit entsprechenden antiviralen Eigenschaften eignet sich deutlich besser. Durch den Kauprozess verbinden sich die Wirkstoffe mit dem Speichel im Mund- und Rachenraum und können so kontinuierlich antiseptisch wirken. Die Viruslast kann deutlich reduziert werden. Je niedriger die Viruslast in Mund und Rachen, umso geringer das Ansteckungsrisiko.
Der Covidgum
Kaugummi mit antiviralen Wirkstoffen
Der COVIDGUM ist ein zertifiziertes Medizinprodukt und enthält natürliche Inhaltsstoffe sowie ätherische Öle in Bio-Qualität aus dem Lebensmittelbereich, die in wissenschaftlichen Publikationen eine hohe antivirale Wirksamkeit zeigten. Um die Wirksamkeit von COVIDGUM zu testen, wurde eine Fallreihe in einer akkreditierten deutschen Forschungseinrichtung durchgeführt. Unter kontrollierten Bedingungen wurde die Ausatemluft vor und nach 15 Minuten Kauen von COVIDGUM über einen Zeitraum von drei Stunden auf die Covid-19-Viruslast untersucht. Bei allen Patienten sank die Viruslast signifikant und durchschnittlich innerhalb der ersten Stunde nach Kauen um 90 Prozent. Bei einigen Teilnehmern war zudem zu verschiedenen Messzeitpunkten keine Viruslast nachweisbar. Insgesamt hielt die Wirkung circa zwei Stunden an. Der COVIDGUM ist der bisher einzige Kaugummi, dessen Wirkung auch in Untersuchungen an Covid-19 Patienten und deren Mutationen, insbesondere auch bei der derzeit stark verbreiteten Delta-Variante, getestet wurde (Stand Juli 2021) und führte auch hier zu einer deutlichst reduzierten Viruslast auf bis zu unter 5 % der Ursprungsbelastung.
Der Covidgum
Physikalische Wirkung
Der COVIDGUM wirkt auf physikalische Weise: Durch Kauen werden sowohl natürlicher Speichelfluss angeregt als auch antiseptische Stoffe aus dem COVIDGUM freigesetzt und vermischen sich entsprechend. Die so entstandene Mundspüllösung benetzt die Mundhöhle, desinfiziert sowohl die Mundschleimhaut als auch den Atemwegstrakt und kann unter anderem, wie in klinisch experimentellen Versuchen gezeigt, eine Reduktion der entsprechenden Viruslast bewirken. Der COVIDGUM trägt neben den vom Robert Koch-Institut vorgeschlagenen Hygienemassnahmen zu einer Reduktion der Viruslast bei. Entsprechend sinkt das Ansteckungsrisiko“,
14. „stark gegen Viren + Mutationen“, wenn dies geschieht wie in Anlage K 7 wiedergegeben;
15. „15 Min. 1-2 Kaugummis 15 Minuten kauen. Danach tritt der Hauptschutzeffekt ein.
2 Std. Schutzeffekt hält für ca. 2 Stunden an.
Anwendung kann mehrfach wiederholt werden.
Wenn dies geschieht wie in Anlage K 8 wiedergegeben;
16. „Stark gegen Covid-19 + Mutationen“,
wenn dies geschieht wie Anlage K 9 wiedergegeben.
II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 238,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dam Basiszinssatz seit 24.03.2022 zu zahlen.
III. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € €, ersatzweise Ordnungshaft,
oder
einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für das Produkt „COVIDBON antivirale Lutschpastillen“ zu werben:
1. Mit der Bezeichnung:
„COVIDBON“,
2. „COVIDBON wurde speziell für die Bekämpfung von SARS-COV-2-Viren entwickelt und diesbezüglich getestet“,
3. „ist COVIDBON auch bei der Bekämpfung von mutierten Coronaviren geeignet? Ja“,
4. „Am Institut für klinische Forschung Pneumologie Frankfurt (IKF) wurde in einer Reihe von Versuchen an Patienten/-innen, die mit SARS-CoV-2-Viren infiziert waren, die Viruslast in der Ausatemluft vor und nach dem Lutschen von COVIDBON untersucht. Ziel war die Bestimmung der Viruslast SARS-CoV-2-Viren in der Ausatemluft bei an COVID-19 erkrankten Patienten/-innen vor und nach dem Lutschen von COVIDBON. Methodik: Vor dem Lutschen von COVIDBON, nach 5 Minuten Lutschen sowie in weiteren regelmäßigen Abständen bis 180 Minuten nach Einnahme von COVIDBON wurden verschiedene Messungen durchgeführt. Dazu atmeten Patienten/-innen in einem kontrollierten Setup ein definiertes, immer gleiches Volumen Ausatemluft in ein Lungenfunktionsgerät, dem bei jeder Messung ein frischer Luftpartikelfilter vorgeschaltet war. Aus diesem Luftpartikelfilter wurde dann jeweils mittels PCR-Test die jeweilige Viruslast SARS-CoV-2-Viren zu den definierten Zeitpunkten gemessen. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass COVIDBON tatsächlich zu einer effektiven Reduktion der Viruslast im Mund-Rachen-Raum führen kann, ähnlich wie eine antivirale Mundspülung, nur eben mit einer länger anhaltenden Wirkung“,
und/oder
mit dem Anwendungsgebiet „Infektion mit SARS-CoV-2“
und/oder
5. „Das Problem
Corona und Mutanten
Weltweit sind Menschen viralen Infektionen ausgesetzt, die zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen können, wenn sie den Körper eindringen. Wie zum Beispiel das Coronavirus. Um die weitere Ausbreitung möglichst zu verhindern, sind Schutzmaßnahmen unerlässlich. Die Impfung spielt dabei eine zentrale Rolle. Eine ursächliche Therapie der Betroffenen mit einem speziellen Medikament ist derzeit noch nicht möglich. Präventive Maßnahmen, die die Ansteckungsgefahr und Erkrankungsintensität verringern, beschränken sich auf die allseits bekannten Hygienemaßnahmen (Abstand, Mund-Nasen-Schutz, Händehygiene, Husten- und Niesregeln sowie Frischluftzufuhr). Das Coronavirus wird vor allem über eine Tröpfcheninfektion verbreitet. Hauptansteckungsquelle für eine Corona-Infektion ist also der direkte Kontakt von Mensch zu Mensch über Tröpfchen, wie zum Beispiel beim Husten, Niesen, Atmen, Singen oder Sprechen. Dabei werden Aerosole ausgeschieden. Das Einhalten des Mindestabstandes in geschlossenen Räumen ist ggf. nicht mehr ausreichend, um eine Infektion zu verhindern. Medizinische Masken tragen dazu bei, dass sich Viren nicht so stark ausbreiten. Allerdings bewirken auch Masken keinen sicheren Schutz. Zudem verringert sich der Schutzeffekt bei einer falschen Handhabung. Brillenträger haben dabei oft mit einer Nebenwirkung zu kämpfen: Kaum sitzt die Maske im Gesicht, beschlagen die Gläser. Die Zusatzlösung
Viruslast an den Eintrittspforten verringern
Gurgeln mit antiseptischen Lösungen gilt bereits in einigen Ländern als probates Mittel gegen Krankheiten. In Japan ist es eine verbreitete Hygienepraxis in der Erkältungssaison und kann als einfache Methode bei Ansteckung die Viruslast reduzieren und ggf. eine schwere Infektion verhindern. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene sagt: „Mundspülen und Gurgeln ist in – andere anzustecken ist out“. Wenn mit Substanzen gegurgelt wird, die zur Schleimhautdesinfektion geeignet sind, kommt es zu einer deutlichen Reduktion der Viruslast im Mund-Nasen-Rachenraum. Mundspüllösungen sind allerdings im Alltag oftmals unpraktisch, da man eine relativ große Region häufig benetzen muss, was u.a. dazu führen kann, dass die Schleimhäute gereizt werden. Auch für unterwegs ist das Anwenden von Mundspüllösungen eher unpraktisch, da die Entsorgung der Flüssigkeit nur in soliden Auffangbehältern durchführbar ist. Eine Lutschpastille mit entsprechenden antiviralen Eigenschaften eignet sich deutlich besser. Durch die physikalische Wirkung des Medizinproduktes COVIDBON werden sowohl natürlicher Speichelfluss angeregt als auch antiseptische Stoffe aus COVIDBON freigesetzt, die sich entsprechend mit dem Speichel vermischen. Diese sich teilweise verflüchtigende, physikalisch neu entstandene Mundspülung agiert im Mund-Rachen-Nasenraum lokal desinfizierend und kann unter anderem wie bei COVIDGUM gezeigt eine Reduktion der entsprechenden Viruslast bewirken. Je niedriger die Viruslast in Mund und Rachen, umso geringer das Ansteckungsrisiko“,
6. „Um die Wirksamkeit von COVIDBON zu testen, wurde eine Fallreihe in einer akkreditierten deutschen Forschungseinrichtung durchgeführt. Unter kontrollierten Bedingungen wurde die Ausatemluft vor und nach dem Lutschen von COVIDBON über einen Zeitraum von drei Stunden auf die Vovid-19-Viruslast untersucht. Bei allen Patienten sank die Viruslast signifikant und durchschnittlich innerhalb der ersten Stunde nach Kauen um 90 Prozent. Bei einigen Teilnehmern war zudem zu verschiedenen Messzeitpunkten keine Viruslast nachweisbar. Insgesamt hielt die Wirkung knapp zwei Stunden an“,
7. „Die COVIDBON ist die bisher einzige Lutschpastille, deren Wirkung auch in Untersuchungen an Covid-19 Patienten und deren Mutationen, insbesondere auch bei der derzeit stark verbreiteten Omikron-Variante, getestet wurde (Stand Dezember 2021) und führte auch hier zu einer deutlichst reduzierten Viruslast auf bis zu unter 5 % der Ursprungsbelastung“,
8.

IV. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 238,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23.09.2022.
V. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
VI. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der unter den Ziffern I. und III. jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3000 € je genannter Einzelaussage.
Hinsichtlich der Ziffern II. und IV. kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 90.000 € festgesetzt.
Tatbestand
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungs haft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für das Produkt „Covidgum Antiviraler Kaugummi“ zu werben:
1. Mit der Bezeichnung: „Covidgum“, jeweils sofern dies geschieht, wie in Anlage k 4 bis Anlage K 9 wiedergegeben;
2. „In einer Fallreihe von Heilversuchen mit infizierten Patienten in einer akkreditierten deutschen Forschungseinrichtung wurde unter kontrollierten Bedingungen die Ausatemluft vor und nach 15 Minuten Kauen von COVIDGUM über einen Zeitraum von drei Stunden hinsichtlich der Viruslast untersucht.
Bei allen Patienten sank die Viruslast hochsignifikant mit mindestens einer Stunde Effektzeit und einer Abnahme der Viruslast von über 90 % nach Verwendung von COVIDGUM. Bei der Hälfte der Patienten war sogar zu verschiedenen Messzeitpunkten nach dem Kauen keine Viruslast mehr nachweisbar.
Die Abnahme der Viruslast in der Ausatemluft hielt circa zwei Stunden an. Durch die Inaktivierung und Beseitigung der Viren kann das Risiko einer Infektionsübertragung, die über Tröpfchen beim Sprechen, Husten, Lachen oder Singen in die Luft abgegeben werden, deutlich verringert werden. COVIDGUM ist als Zusatzmaßnahme zu den bekannten Hygienemaßnahmen zu sehen und kann dazu beitragen, die Verbreitung von Infektionen über Aerosole einzudämmen“,
3. „Ansteckungsrisiko deutlich verringern“,
4. „Infektionsrisiko verringern“, jeweils wenn dies geschieht wie in Anlage K 4 wiedergegeben;
5. „Wieso heißt der Covidgum wie er heißt? Weil der Kaugummi speziell für die Bekämpfung von SARS-Cov-2-Viren entwickelt und auch darauf untersucht wurde“,
6. „Covidgum wurde nur gegen Covid-SARS-2 Viren getestet“,
7. „Reduktion der SARS-Cov-2-Viruslast“,
8. „Ist Covidgum auch bei mutierten Coronaviren geeignet? Ja! – Der Covidgum wurde auch gegen die Alpha- und Deltavarianten getestet“,
9. „Sicherheit
Wie wurde die Wirksamkeit des COVIDGUM getestet?
Am Institut für klinische Forschung Fr.(IKF), auch Studienzentrum für den Impfstoff von Biontech/Pfizer, wurde in einer Reihe von Versuchen an Patienten die mit SARS-VOC-2 infiziert waren, die Viruslast in der Atemluft vor und nach Kauen eines COVIDGUM untersucht.
Ziel war die Bestimmung der Viruslast SARS-COV-2 in der Ausatemluft bei an COVID-19 erkrankten Patienten vor und nach Kauen eines COVIDGUM.
Methodik: Vor Kauen eines COVIDGUM, nach 15 Minuten Kauen und Entsorgen des COVIDGUM, sowie 15 min, 30 min, 60 min, 90 min, 120 min und 180 min nach Entsorgen des COVIDGUM wurden folgende Messung durchgeführt: Patientinnen atmete in kontrolliertem Setup ein definiertes immer gleiches Volumen Ausatemluft in ein Lungenfunktionsgerät, dem ein immer frischer Luftpartikelfilter vorgeschaltet war. Aus diesem Luftpartikelfilter wurde dann jeweils mittels PCR-Test die jeweilige Viruslast SARS-COV-2 zu den jeweiligen Zeitpunkten gemessen.
Wo wurden die klinischen Untersuchungen durchgeführt?
Am Institut für klinische Forschung Fr., IKF
Sind größere klinische Untersuchungen/Studien geplant?
Es ist bereits mehr in Planung und Beantragung; aufgrund der Dringlichkeit allerdings war es uns in der Kürze der Zeit noch nicht möglich größere Studien auf den Weg zu bringen“, „Klinische Untersuchungen am Institut für klinische Forschung Fr.haben gezeigt, dass der COVIDGUM tatsächlich zu einer effektiven Reduktion der Viruslast im Mund-Rachen-Raum führen kann, ähnlich wie eine antivirale Mundspülung, nur eben mit einer länger anhaltenden Wirkung“, „Virenlast Reduktion bis 99 %“, jeweils wenn dies geschieht wie in Anlage K 5 wiedergegeben; „COVIDGUM setzt sich aus natürlichen, antiviralen Inhaltsstoffen zusammen, die das Ansteckungsrisiko mit spezifischen behüllten Viren deutlich verringern können“, wenn dies geschieht wie in Anlage K 6 wiedergegeben; „mit dem Beitrag:
Das Problem
Corona und Mutanten
Weltweit sind Menschen viralen Infektionen ausgesetzt, die zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen können. Um die weitere Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, sind Schutzmaßnahmen unerlässlich. Die Corona-Schutzimpfung spielt dabei eine zentrale Rolle. Eine ursächliche Therapie der Betroffenen mit einem speziellen Medikament ist derzeit noch nicht möglich. Präventive Maßnahmen, die Ansteckungsgefahr und Erkrankungsintensität verringern, beschränken sich auf die allseits bekannten Hygienemaßnahmen (Abstand, Mund-Nasen-Schutz, Händehygiene, Husten- und Niesregeln, sowie Frischluftzufuhr). Das Coronavirus wird vor allem über eine Tröpfcheninfektion verbreitet.
Hauptansteckungsquelle für eine Corona-infektion ist also der direkte Kontakt von Mensch zu Mensch über Tröpfchen, wie zum Beispiel beim Husten, Niesen, Atmen, Singen oder Sprechen. Dabei werden Aerosole ausgeschieden. Das Einhalten des Mindestabstandes in geschlossenen Räumen ist ggf. nicht mehr ausreichend, um eine Infektion zu verhindern. Masken tragen dazu bei, dass sich Viren nicht so stark ausbreiten. Allerdings bewirken auch Schutzmasken keinen sicheren Schutz. Zudem verringert sich der Schutzeffekt bei einer falschen Handhabung von Mundschutzmasken. Und auch Brillenträger haben dabei oft mit einer Nebenwirkung zu kämpfen: Kaum sitzt die Maske im Gesicht, beschlagen die Gläser.
Die Zusatzlösung
Viruslast an den Eintrittspforten verringern Gurgeln mit antiseptischen Lösungen gilt bereits in manchen Ländern als probates Mittel gegen Krankheiten. In Japan ist es eine verbreitete Hygienepraxis in der Erkältungssaison und kann als einfache Methode bei Ansteckung die Viruslast reduzieren und ggf. eine schwere Infektion verhindern. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene sagt: „Mundspülen und Gurgeln ist in – andere anzustecken ist out“. Wenn mit Substanzen gegurgelt wird, die zur Schleimhautdesinfektion geeignet sind, kommt es zu einer deutlichen Reduktion der Viruslast im Mund-Nasen-Rachenraum. Mundspüllösungen sind allerdings im Alltag oftmals unpraktisch, da man eine relativ große Region häufig benetzen muss, was u.a. dazu führen kann, dass die Schleimhäute gereizt werden. Auch für unterwegs ist das Anwenden von Mundspüllösungen eher unpraktisch, da die Entsorgung der Flüssigkeit nur in soliden Auffangbehältern durchführbar ist. Ein Kaugummi mit entsprechenden antiviralen Eigenschaften eignet sich deutlich besser.
Durch den Kauprozess verbinden sich die Wirkstoffe mit dem Speichel im Mund- und Rachenraum und können so kontinuierlich antiseptisch wirken. Die Viruslast kann deutlich reduziert werden. Je niedriger die Viruslast in Mund und Rachen, umso geringer das Ansteckungsrisiko.
Der Covidgum
Kaugummi mit antiviralen Wirkstoffen
Der COVIDGUM ist ein zertifiziertes Medizinprodukt und enthält natürliche Inhaltsstoffe sowie ätherische Öle in Bio-Qualität aus dem Lebensmittelbereich, die in wissenschaftlichen Publikationen eine hohe antivirale Wirksamkeit zeigten. Um die Wirksamkeit von COVIDGUM zu testen, wurde eine Fallreihe in einer akkreditierten deutschen Forschungseinrichtung durchgeführt. Unter kontrollierten Bedingungen wurde die Ausatemluft vor und nach 15 Minuten Kauen von COVIDGUM über einen Zeitraum von drei Stunden auf die Covid-19-Viruslast untersucht. Bei allen Patienten sank die Viruslast signifikant und durchschnittlich innerhalb der ersten Stunde nach Kauen um 90 Prozent. Bei einigen Teilnehmern war zudem zu verschiedenen Messzeitpunkten keine Viruslast nachweisbar. Insgesamt hielt die Wirkung circa zwei Stunden an. Der COVIDGUM ist der bisher einzige Kaugummi, dessen Wirkung auch in Untersuchungen an Covid-19 Patienten und deren Mutationen, insbesondere auch bei der derzeit stark verbreiteten Delta-Variante, getestet wurde (Stand Juli 2021) und führte auch hier zu einer deutlichst reduzierten Viruslast auf bis zu unter 5 % der Ursprungsbelastung.
Der Covidgum
Physikalische Wirkung
Der COVIDGUM wirkt auf physikalische Weise: Durch Kauen werden sowohl natürlicher Speichelfluss angeregt als auch antiseptische Stoffe aus dem COVIDGUM freigesetzt und vermischen sich entsprechend. Die so entstandene Mundspüllösung benetzt die Mundhöhle, desinfiziert sowohl die Mundschleimhaut als auch den Atemwegstrakt und kann unter anderem, wie in klinisch experimentellen Versuchen gezeigt, eine Reduktion der entsprechenden Viruslast bewirken. Der COVIDGUM trägt neben den vom Robert Koch-Institut vorgeschlagenen Hygienemassnahmen zu einer Reduktion der Viruslast bei. Entsprechend sinkt das Ansteckungsrisiko“, „stark gegen Viren + Mutationen“, wenn dies geschieht wie in Anlage K 7 wiedergegeben; „15 Min. 1-2 Kaugummis 15 Minuten kauen. Danach tritt der Hauptschutzeffekt ein.
2. Std. Schutzeffekt hält für ca. 2 Stunden an. Anwendung kann mehrfach wiederholt werden. Wenn dies geschieht wie in Anlage K 8 wiedergegeben; „Stark gegen Covid-19 + Mutationen“, wenn dies geschieht wie Anlage K 9 wiedergegeben.
II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 238,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Zustellung der Klage zu zahlen.
III. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für das Produkt „COVIDBON antivirale Lutschpastillen“ zu werben:
1. Mit der Bezeichnung: „COVIDBON“,
2. „COVIDBON wurde speziell für die Bekämpfung von SARS-COV-2-Viren entwickelt und diesbezüglich getestet“,
3. „ist COVIDBON auch bei der Bekämpfung von mutierten Coronaviren geeignet? Ja“,
4. „Am Institut für klinische Forschung Pneumologie Frankfurt (IKF) wurde in einer Reihe von Versuchen an Patienten/-innen, die mit SARS-CoV-2-Viren infiziert waren, die Viruslast in der Ausatemluft vor und nach dem Lutschen von COVIDBON untersucht. Ziel war die Bestimmung der Viruslast SARS-CoV-2-Viren in der Ausatemluft bei an COVID-19 erkrankten Patienten/-innen vor und nach dem Lutschen von COVIDBON. Methodik: Vor dem Lutschen von COVIDBON, nach 5 Minuten Lutschen sowie in weiteren regelmäßigen Abständen bis 180 Minuten nach Einnahme von COVIDBON wurden verschiedene Messungen durchgeführt. Dazu atmeten Patienten/-innen in einem kontrollierten Setup ein definiertes, immer gleiches Volumen Ausatemluft in ein Lungenfunktionsgerät, dem bei jeder Messung ein frischer Luftpartikelfilter vorgeschaltet war. Aus diesem Luftpartikelfilter wurde dann jeweils mittels PCR-Test die jeweilige Viruslast SARS-CoV-2-Viren zu den definierten Zeitpunkten gemessen. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass COVIDBON tatsächlich zu einer effektiven Reduktion der Viruslast im Mund-Rachen-Raum führen kann, ähnlich wie eine antivirale Mundspülung, nur eben mit einer länger anhaltenden Wirkung“, und/oder mit dem Anwendungsgebiet „Infektion mit SARS-CoV-2“ und/oder
5. „Das Problem Corona und Mutanten
Weltweit sind Menschen viralen Infektionen ausgesetzt, die zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen können, wenn sie den Körper eindringen. Wie zum Beispiel das Coronavirus. Um die weitere Ausbreitung möglichst zu verhindern, sind Schutzmaßnahmen unerlässlich. Die Impfung spielt dabei eine zentrale Rolle. Eine ursächliche Therapie der Betroffenen mit einem speziellen Medikament ist derzeit noch nicht möglich. Präventive Maßnahmen, die die Ansteckungsgefahr und Erkrankungsintensität verringern, beschränken sich auf die allseits bekannten Hygienemaßnahmen (Abstand, Mund-Nasen-Schutz, Händehygiene, Husten- und Niesregeln sowie Frischluftzufuhr). Das Coronavirus wird vor allem über eine Tröpfcheninfektion verbreitet. Hauptansteckungsquelle für eine Corona-Infektion ist also der direkte Kontakt von Mensch zu Mensch über Tröpfchen, wie zum Beispiel beim Husten, Niesen, Atmen, Singen oder Sprechen. Dabei werden Aerosole ausgeschieden. Das Einhalten des Mindestabstandes in geschlossenen Räumen ist ggf. nicht mehr ausreichend, um eine Infektion zu verhindern. Medizinische Masken tragen dazu bei, dass sich Viren nicht so stark ausbreiten. Allerdings bewirken auch Masken keinen sicheren Schutz. Zudem verringert sich der Schutzeffekt bei einer falschen Handhabung. Brillenträger haben dabei oft mit einer Nebenwirkung zu kämpfen: Kaum sitzt die Maske im Gesicht, beschlagen die Gläser. Die Zusatzlösung
Viruslast an den Eintrittspforten verringern
Gurgeln mit antiseptischen Lösungen gilt bereits in einigen Ländern als probates Mittel gegen Krankheiten. In Japan ist es eine verbreitete Hygienepraxis in der Erkältungssaison und kann als einfache Methode bei Ansteckung die Viruslast reduzieren und ggf. eine schwere Infektion verhindern. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene sagt: „Mundspülen und Gurgeln ist in – andere anzustecken ist out“. Wenn mit Substanzen gegurgelt wird, die zur Schleimhautdesinfektion geeignet sind, kommt es zu einer deutlichen Reduktion der Viruslast im Mund-Nasen-Rachenraum. Mundspüllösungen sind allerdings im Alltag oftmals unpraktisch, da man eine relativ große Region häufig benetzen muss, was u.a. dazu führen kann, dass die Schleimhäute gereizt werden. Auch für unterwegs ist das Anwenden von Mundspüllösungen eher unpraktisch, da die Entsorgung der Flüssigkeit nur in soliden Auffangbehältern durchführbar ist. Eine Lutschpastille mit entsprechenden antiviralen Eigenschaften eignet sich deutlich besser. Durch die physikalische Wirkung des Medizinproduktes COVIDBON werden sowohl natürlicher Speichelfluss angeregt als auch antiseptische Stoffe aus COVIDBON freigesetzt, die sich entsprechend mit dem Speichel vermischen. Diese sich teilweise verflüchtigende, physikalisch neu entstandene Mundspülung agiert im Mund-Rachen-Nasenraum lokal desinfizierend und kann unter anderem wie bei COVIDGUM gezeigt eine Reduktion der entsprechenden Viruslast bewirken. Je niedriger die Viruslast in Mund und Rachen, umso geringer das Ansteckungsrisiko“,
6. „Um die Wirksamkeit von COVIDBON zu testen, wurde eine Fallreihe in einer akkreditierten deutschen Forschungseinrichtung durchgeführt. Unter kontrollierten Bedingungen wurde die Ausatemluft vor und nach dem Lutschen von COVIDBON über einen Zeitraum von drei Stunden auf die Vovid-19-Viruslast untersucht. Bei allen Patienten sank die Viruslast signifikant und durchschnittlich innerhalb der ersten Stunde nach Kauen um 90 Prozent. Bei einigen Teilnehmern war zudem zu verschiedenen Messzeitpunkten keine Viruslast nachweisbar. Insgesamt hielt die Wirkung knapp zwei Stunden an“,
7. „Die COVIDBON ist die bisher einzige Lutschpastille, deren Wirkung auch in Untersuchungen an Covid-19 Patienten und deren Mutationen, insbesondere auch bei der derzeit stark verbreiteten Omikron-Variante, getestet wurde (Stand Dezember 2021) und führte auch hier zu einer deutlichst reduzierten Viruslast auf bis zu unter 5 % der Ursprungsbelastung“,
8. 
und/oder
Mit dem Anwendungsgebiet „Infektion mit SARS-CoV-2“
Jeweils sofern dies geschieht, wie in Anlage K 23 wiedergegeben.
IV. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 238,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Zustellung der Klageerweiterung.
Klageabweisung.
Gründe
I. Zulässigkeit
1. Aktivlegitimation
2. Keine Aussetzung des Rechtsstreits
II. Begründetheit der gestellten Unterlassungsanträge
1. Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Satz 1 HWG
a) Objektiver Verstoß
b) Kein Verstoß gegen höherrangiges EU-Recht
2. Irreführung
III. Abmahnkosten
Streitwert: § 3 ZPO
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Referenzen
- § 12 Abs. 1 Satz 1 HWG 3x (nicht zugeordnet)
- § 12 HWG 4x (nicht zugeordnet)
- § 3 Abs. 3, Nr. 9 UWG 1x (nicht zugeordnet)
- § 13 Abs. 3 UWG 2x (nicht zugeordnet)
- § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG 2x (nicht zugeordnet)
- Art. 34 AEUV 1x (nicht zugeordnet)
- Art. 30 EuGVVO 1x (nicht zugeordnet)
- § 8b UWG 1x (nicht zugeordnet)
- GRUR 2000, 1084 1x (nicht zugeordnet)
- GRUR 2015, 1240 1x (nicht zugeordnet)
- GRUR 2006, 768 1x (nicht zugeordnet)
- GRUR 2007, 809 1x (nicht zugeordnet)
- Art. 30 Abs. 3 EuGVVO 1x (nicht zugeordnet)
- §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 1 HWG 3x (nicht zugeordnet)
- § 3 a UWG 1x (nicht zugeordnet)
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- ZPO § 291 Offenkundige Tatsachen 1x
- ZPO § 91 Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht 1x
- ZPO § 709 Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung 1x
- ZPO § 3 Wertfestsetzung nach freiem Ermessen 1x