Urteil vom Landgericht Münster - 14 O 580/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.950,00 EURO nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 06.03.2003 Zug um Zug gegen Übertragung der Argentinienanleihe Wertpapiernummer: ####3, zum Nennwert von 25.000,00 EURO zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 20 % vorläufig vollstreckbar.


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