Urteil vom Landgericht Münster - 8 S 304/03 LG Münster, 3 C 4259/02 AG Münster

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. August 2003

verkündete Urteil des Amtsgerichts N wird zurück-

gewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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