Beschluss vom Landgericht Münster - 05 T 852/06 LG Münster - 25 AR 414/06 AG Münster

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Eintragung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Die Eintragung darf weder mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Verein nicht durch sämtliche Vorstandsmitglieder zur Eintragung angemeldet worden ist, noch mit der Begründung, dass er nicht gem. § 21 BGB als nichtwirtschaftlicher Verein eintragungsfähig sei.

Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.


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