Urteil vom Landgericht Münster - 015 O 21/08

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.417,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 5.390,44 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2007 sowie weitere 546,69 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¾ und der Beklagte u ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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