Urteil vom Landgericht Münster - 114 O 15/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 65.946,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.2011 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen, die aus dem I Nr. ##### noch folgen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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