Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 232/10

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26.10.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (3 O 596/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln vom 26.10.2010 (3 O 596/09) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen


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