Beschluss vom Landgericht Münster - 05 T 693/13 LG Münster

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 09.09.2013 wird aufgehoben.

Der Antrag der Gläubigerin auf Widerruf der Restschuldbefreiung vom 14.08.2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens über den Widerrufsantrag vom 14.08.2013 und die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.


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