Beschluss vom Landgericht Münster - 03 S 110/15

Tenor

weist die Kammer darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung - auch im Kosteninteresse - zurückgenommen wird.


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