Urteil vom Landgericht Münster - 09 S 35/15

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Tecklenburg vom 19.03.2015 wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 4.439,29 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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