Urteil vom Landgericht Münster - 015 O 152/15

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und der Streitverkündung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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