Urteil vom Landgericht Münster - 16 O 172/16

Tenor

1.     Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.527,72 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem         Basiszinssatz seit dem 19.07.2012 zu zahlen.

2.      Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 192,90 € nebst

         Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.07.2013 zu zahlen.

3.      Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.      Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 92 % und die Beklagte zu 8 %.

5.      Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages         vorläufig vollstreckbar.


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