StBGebV § 33 Buchführung

Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

(1) Für die Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen einschließlich des Kontierens der Belege beträgt die Monatsgebühr 2/10 bis 12/10   einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3).  

(2) Für das Kontieren der Belege beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis 6/10   einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3).  

(3) Für die Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen nach vom Auftraggeber kontierten Belegen oder erstellten Kontierungsunterlagen beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis 6/10   einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3).  

(4) Für die Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen nach vom Auftraggeber erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung und mit beim Auftraggeber eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen des Steuerberaters erhält der Steuerberater neben der Vergütung für die Datenverarbeitung und für den Einsatz der Datenverarbeitungsprogramme eine Monatsgebühr von 1/20 bis 10/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3).

(5) Für die laufende Überwachung der Buchführung oder der steuerlichen Aufzeichnungen des Auftraggebers beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis 6/10   einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3).  

(6) Gegenstandswert ist der jeweils höchste Betrag, der sich aus dem Jahresumsatz oder aus der Summe des Aufwandes ergibt.

(7) Für die Hilfeleistung bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung oder dem Führen steuerlicher Aufzeichnungen erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.

(8) Mit der Gebühr nach den Absätzen 1, 3 und 4 sind die Gebühren für die Umsatzsteuervoranmeldung (§ 24 Abs. 1 Nr. 7) abgegolten.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Essen - 15 S 88/15
19. Juni 2015
15 S 88/15 19. Juni 2015
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 497/11
19. August 2014
1 O 497/11 19. August 2014
Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 30 C 11730/11
30. August 2013
30 C 11730/11 30. August 2013
Urteil vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken - 1 U 604/05 - 209
26. Juli 2006
1 U 604/05 - 209 26. Juli 2006