Beschluss vom Landgericht Münster - 12 Qs 16/24

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Warendorf vom 02.05.2024 und unter Verwerfung der weitergehenden Beschwerde als unbegründet werden über den dort bereits festgesetzten Betrag von 474,09 EUR hinaus die von der Landeskasse dem früheren Betroffenen zu erstattenden Kosten festgesetzt auf weitere 5,95 EUR.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der ihm entstandenen Auslagen trägt der Betroffene.


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