Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 464/24

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Betreuers vom 13.10.2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 02.10.2024 abgeändert:

Auf den Antrag des Betreuers vom 06.09.2024 wird für den Zeitraum ab dem 07.09.2024 bis 06.09.2025 eine Vergütung in Höhe von vierteljährlich 445,50 € festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gegen die Staatskasse.

Von der Erhebung der Kosten wird abgesehen.


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