Beschluss vom Landgericht Paderborn - 84 F 34/13

Tenor

Den Eltern wird die elterliche Sorge für H, geb. am … entzogen und Vormundschaft angeordnet. Zum Vormund wird bestellt: Jugendamt Q.

Die Kindeseltern erhalten mit ihrer Tochter H, geb. am … jeweils ein Umgangsrecht im nachfolgenden Umfang:

a) Einmal wöchentlich für 60 Minuten.

b) Die konkrete Ausgestaltung der Umgangskontakte obliegt dem Jugendamt, welches die Kontakte grundsätzlich zu begleiten hat. Die Auswahl der Begleitperson wird in das Ermessen des Jugendamtes gestellt.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 3.000,00 EUR (§ 45 FamGKG).


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