Urteil vom Landgericht Siegen - 3 S 54/15

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 22.05.2015 - 14 C 903/14 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.583,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.04.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des von der Klägerin aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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