Urteil vom Landgericht Wuppertal - 8 S 15/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04. Februar 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal - 36 C 454/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen