Urteil vom Landgericht Wuppertal - 8 S 91/09

Tenor

Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 20.10.2009 (39 C 491/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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