Urteil vom Landgericht Wuppertal - 3 O 194/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.905,99 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.06.2011 zu zahlen.

Die Verurteilung erfolgt Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung an dem Immobilienfonds KK mit der Beteiligungsnummer .....

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 1.034,11 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.06.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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