Urteil vom Landgericht Wuppertal - 3 O 12/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.975,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2012 zu zahlen.

Die Verurteilung erfolgt Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung des Klägers an der NQ mbH & Co. KG mit der Beteiligungsnummer .....

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 962,71 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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