Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 16 T 37/14

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal  - Insolvenzgericht - vom 27.12.2013 (Az. 145 IN 703/13) abgeändert und die Vergütung des Sachverständigen nach § 4 Abs. 1 JVEG auf 906,90 Euro (brutto) festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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