Urteil vom Landgericht Wuppertal - 3 O 252/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.941,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.870,89 EUR seit dem 07.08.2011 und aus 70,59 EUR seit dem 30.04.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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