Urteil vom Landgericht Wuppertal - 12 O 67/14

Tenor

Die Einstweilige Verfügung vom 16.12.2014 wird aufgehoben und der aufihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen, ebenso zurückgewiesen wird der Hilfsantrag der Antragstellerin.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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